No Tuning – der Tuning Blog

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Gutachtenanfrage

Juli 15th, 2008 · Keine Kommentare

Wir verkaufen viele Teile mit ABE / Gutachten, sicherlich kann es einem Kunden auch mal passieren, dass er dieses dann verliert…

Hier die Anfrage vom Kunden:

Liebes XY Team,
habe vor kurzem eine heckspoiler von einem bekannten geschenkt bekommen! Hat mir allerdings keine teilegutachten mitgegeben, wäre es evtl möglich das sie mir eine teilegutachten zuschicken könnten oder das ich es mir bei ihnen runterladen könnte, weil ich muss bald zum TÜV!

Mit freundlichen grüßen

silvia musterfrau

Stammleser werden bemerken, es fehlt mal wieder die Angabe um was für ein Fahrzeug es sich handelt.

Nach einer freundlichen Rückfrage um welche Artikel-Nummer und um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt kam eine Mail mit einer uns unbekannten Nummer, daher bat ich die Kundin uns ein Bild zuzumailen. Hier Ihre Antwort:

hallo ingo,

wovon?

gruß sylvia

Argh, wie was wovon, welches Teil möchte Sie denn eingetragen bekommen, wofür braucht Sie eine ABE?? Für Ihren BH? Sonderabnahme? Besonders schwere Bügel? Wenn es kein Firmenaccount gewesen wäre und ich nicht vergeben wäre hätte ich sicherlich geantwortet: Von Dir! Ich brauche zur Zusendung einer ABE / eines Teilegutachten ein Bild von der Fahrerin. Das ist wichtig.. – hab ich aber nicht, ich blieb weiterhin höflich und schrieb ihr von dem Spoiler damit wir sehen können, was für ein Artikel das ist, da teilweise Zwischenhändler andere Artikelnummern vergeben.

Es tat sich nichts, bis heute… heute kam ein Bild von einem Auto – in schöner Landschaft, ich konnte viel grün sehen, das Fahrzeug perfekt in Scene gestellt und hinten drauf war auch ein Heckspoiler – ich konnte ihn erahnen – die Qualität des Bildes entsprach in etwa C64 Qualität… also wir haben ja so einen ähnlichen, aber gewiss sagen konnte ich es nicht, also fragte ich nach der Kennzeichnung die “erhaben eingeprägt” sein müsste.

Als Antwort kam:

da ist keine kennzeichnung

Gut, dann bleibt mir ja auch nur noch eine Möglichkeit , nämlich Ihr mitzuteilen, dass das Gutachten sowieso nur in Verbindung mit der Kennzeichnung eine Eintragung ermöglichen würde, sprich – keine Kennzeichnung = keine Eintragung.

Das hat Sylvia Musterfrau aber nicht ganz verstanden, denn sie wollte das Gutachten dennoch haben… denn Ihr Bekannter hat die Kennzeichnung “weggemacht” beim Lackieren und Ihr Tüv-Prüfer würde das schon machen…

Da der Kampf gegen die Plagiate eh schon verloren ist, es sich bei dem Artikel um einen Auslaufartikel gehandelt hat den wir eh nicht mehr verkaufen habe ich Ihr das Gutachten zugesandt, soll sie doch glücklich werden damit, ausserdem hatte ich auch keine Lust mehr mir weiterhin die Finger wund zu tippen, es gibt halt beratungsresistente Kunden – scheinbar leider auch unvernünftige amtlich anerkannte Sachverständige die tatsächlich solche Abnahmen noch durchführen sollen. Fakt ist – ein Teilegutachten ist für ein spezielles Teil, nicht für dessen Plagiate. Wer diese Plagiate mit dem Teilegutachten eintragen lässt, ist rein rechtlich gesehen ein Straftäter und zerstört nebenbei auch noch (deutsche) Arbeitsplätze.

Es grüßt,

euer Ingo!

Tags: e-Mail-Terror

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