Ich könnte mich aufregen, bevor ich gleich platze, lasse ich hier mal lieber meinen Dampf ab. In Deutschland ist der Unternehmer doch immer der Dümmste…
Ein Kunde hat bei uns am letzten Donnerstag über unseren Webshop etwas per Nachnahme bestellt.
Diesen Artikel haben wir am Freitag verpackt und per gelben Transportunternehmen versendet.
Am Dienstag hat das Transportunternehmen (gelb) uns angerufen und gesagt, dass der Kunde die Annahme verweigert hat, wir haben das Transportunternehmen (gelb) gebeten sich bei solchen Fällen mit uns in Verbindung zu setzen, da es teilweise zu Missverständnissen gekommen ist. (es hat schon mal die Mutter verweigert, da die der Meinung war, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter sowas nicht braucht)
Also rief ich den Kunden am Dienstag an, ohne Erfolg, auch mein gestriger Versuch brachte kein Ergebnis heute habe ich Ihn dann endlich erreicht:
Nennen wir Ihn doch mal Sven Mustermann, ein toller Name, also ging erstmal die Mutter von Sven Mustermann ans Telefon, ich Ihr die Geschichte erzählt, ganz ausführlich bis sie dann auf die Idee kam, dass Sie mir ja auch Ihren Sohn geben könne.
Ok, Sven Mustermann also höchstpersönlich am Telefon, so ein arrogantes Arschl*ch. Ich ihm dann den Verlauf noch mal kurz geschildert, da sagt er zu mir: Bei anderen Online-Shops bekomme ich nach der Auftragsbestätigung noch eine Versandbestätigung, da ich die nicht bekommen habe – habe ich die Annahme verweigert – ich brauche das Produkt nun auch nicht mehr, da ich mir schon etwas anderes gekauft habe – was schneller hier gewesen ist. [sind 3 Tage Lieferzeit etwa zu viel - es war Sperrgut!]
Wegen solchen Kunden, überlegen Firmen wie wir – ob wir überhaupt noch Sendungen per Nachnahme versenden sollen – denn Kunden wie Sven Mustermann nutzen das deutsche Fernabsatzgesetz dermaßen aus. Bestellen bei mehreren Lieferanten das identische Produkt, nehmen das erste an und lassen die anderen zurückgehen ohne vorab zu stornieren. Wir sitzen jetzt nicht nur auf den Verpackungs- und Versandkosten , sondern dürfen den Artikel auch wieder auspacken, einlagern und ggf. noch mit einer Beschädigung rechnen.
Dank Fernabsatzgesetz ist der Kunde natürlich auf der besseren Seite, er kann es ja im Normalfall auch noch zurückgeben bzw. von uns abholen lassen. Aber solche Machenschaften müssten per Gesetz auch geregelt werden, denn wer etwas bestellt – es dann ohne es zu stornieren nicht annimmt müsste zumindestens die Nachnahmegebühren tragen, denn ob wir diesen Service noch lange anbieten werden – steht in den Sternen.
Man, bin ich sauer …
Es grummelt,
euer Ingo!
1 Antwort bis jetzt ↓
1 sprechblase // Aug 29, 2008 at 13:19
ja das ist wirklich ein verd**tes Arsch**ch…
ich kenne diese geschichten nur zu gut. darum mein eigener blog der in kürze nur für dumme sprüche von kunden ist!
wünsche dir ein paar nette zur abwechslung!
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